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Die Theorie der Bioresonanz geht davon aus, dass ein biophysikalisches Informationsfeld die biochemischen Vorgänge im Körper über Schwingungen steuert. Die daraus entstandene Bioresonanztherapie soll für diagnostische und therapeutische Zwecke dienen. Die Therapie der Bioresonanz gilt als Naturheilverfahren und wird nicht von jeder Krankenkasse übernommen. Sollten Sie in einer Krankenkasse versichert sein, die die Kosten nicht übernimmt, sollten sie eine Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/krankenzusatzversicherung.php">Krankenzusatzversicherung für die Übernahme von Naturheilverfahren wie die Therapie der Bioresonanz abschliessen. Die Pflegeversicherung wurde 1995 in die... mehr Die private Krankenversicherung ist nicht eine... mehr Krankenkassen und Die Systeme der Beitragserhebung unterscheiden sich... mehr Von der Akupunktur ist in letzter... mehr
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