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Betriebskrankenkassen (BKK) sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und somit selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie gehören, mit Ausnahme der Bahn BKK, zu Landesverbänden. Arbeitgeber mit mindestens 1 000 Angestellten können eine Buk gründen, wenn die Mehrheit der Mitarbeiter damit einverstanden ist. Anfangs waren die BKK auch nur für die Mitarbeiter eines Betriebes zuständig. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts haben sich die meisten BKK auch für betriebsfremde Personen geöffnet. Seid dieser Gesetzesänderung ist die Anzahl der BKK zurückgegangen.
Trotzdem sind sie noch sehr zahlreich auf dem deutschen Versicherungsmarkt vertreten. Die Beitragssätze der BKK sind sehr unterschiedlich, so dass es sich lohnt, sie einem kostenlosen Preisvergleich im Internet zu unterziehen. Im Internet finden Sie auch kostenfreie Beitragsrechner, mit deren Hilfe Sie sich berechnen lassen können, bei welcher dieser Einrichtungen die Tarife am günstigsten sind.
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