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Unter der Abkürzung BKK verbirgt sich die Krankenkassen Art der Betriebskrankenkasse, die genauso eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist wie alle anderen gesetzlichen Krankenkasse. Anfangs waren Betriebskrankenkassen, von denen es in Deutschland mehrere gibt, nur für einzelne Betriebe zuständig, doch das änderte sich dahingehend, dass nun alle Pflichtversicherten die Möglichkeit haben, eine Betriebskrankenkasse zum Versicherungsträger zu wählen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung bieten Betriebskrankenkassen auch private Krankenversicherungen an, solche wie die Zusatzversicherung. Der Sinn und Zweck einer Zusatzversicherung besteht darin, die gesetzliche Krankenversicherung zu ergänzen.
Denn diese umfasst lange nicht alle Leistungen, die es gibt. Bei Zusatzversicherungen spielen Tarife eine große Rolle, die nach Leistungen und Beiträgen geordnet sind. Da es sich um eine private Krankenversicherung handelt, kann eine Betriebskrankenkasse autonom festlegen, wie die Tarife aussehen sollen. Folglich können mehrere Betriebskrankenkassen jeweils andere Tarife aufweisen, was sich für einen Vergleich anbietet.
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