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Die Betriebskrankenkassen waren ursprünglich ausschließlich für einzelne Betriebe bzw. Konzerne zuständige Krankenversicherungsträger. Als „Fabrikkassen“ bestanden sie teilweise bereits vor Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts am 1. Januar 1996 haben sich viele BKKn durch Satzungsänderung geöffnet und sind somit für alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsberechtigten wählbar.
Es gibt aber auch noch die traditionellen Betriebskrankenkassen, die von der Öffnungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.
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