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Was eine Grundschuld ist, wird wohl kaum einer wissen, der bisher keinen Kredit aufgenommen hat. Und selbst wenn er es tat, muss er nicht unbedingt eine Darlehensform gewählt haben, bei der sich der Kreditnehmer durch eine Grundschuld belastet. Die Grundschuld ist nämlich ein Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern, die dem Gläubiger zusteht, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzugehen. Allerdings gibt es bei der Grundschuld zwei Unterarten, die Buch- und Briefgrundschuld heißen.
Bei der Buchgrundschuld wird die Grundschuld in das Grundbuch, und zwar in die Abteilung III eingetragen. Kommt es dann zur tatsächlichen Übertragung der Grundschuld auf den Gläubiger, muss dieser Akt im Grundbuch vorgenommen werden. Anders sieht es jedoch bei der Briefgrundschuld aus. Zwar wird auch hierbei die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen, doch kommt es zusätzlich zu einer Formularunterzeichnung.Dieses Formular wird auch als Brief bezeichnet. Fertiggestellt wird dieser Brief vom Notar im Beisein des Kreditnehmers. Im Falle der fehlgeschlagenen Rückzahlung brauch dieser Brief nur noch an den Gläubiger ausgehändigt zu werden, um ihm die Vollmacht über die Grundschuld zu geben.
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