Brillenversicherung

Durch die Brillenversicherung wird ein Gegenstand versichert, bei dem es sich um eine Brillenfassung mit oder ohne Gläser handelt. Hierbei können auch Kontaktlinsen versichert werden. Der Versicherungsschutz beginnt meistens mit der Übergabe der gekauften Brille und endet nach 12 Monaten, bei einem Totalschaden oder nach dem zweiten Schadensfall. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich. Die Brille ist dabei gegen Bruch, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl versichert.


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Meist trägt der Brillenträger einen bestimmten Prozentsatz des Schadensbetrages als Selbstbeteiligung.

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