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Die Durchführung einiger weniger Brust Operationen sind ambulant möglich. Die Vergrößerung oder Verkleinerung der Brust durch eine Opertaion kann nicht ambulant durchgeführt werden. Ob die Brust Operation ambulant oder stationär durchgeführt wird die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet die Kosten dafür zu üernehmen.
Eine Brust Operation aus rein ästhetischen Gründen wird keine Krankenkasse bezahlen. Auch dann nicht, wenn aufgrund der unerwünschten Form oder Größe psychische Leiden auftreten. Bei asymetrischen oder zu großen Brüsten, die den Körper belasten kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Brust Operation übernimmt.
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