Brustoperation

Die Krankenkassen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet eine Brustoperation zu zahlen. Da es keine Normgröße bzw. -form für Brüste gibt, werden psychische Leiden aufgrund einer, von der Wunschvorstellung abweichenden Brust nicht als Krankheit anerkannt. So sind die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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php">Krankenkassen auch bei psychischen Leiden nicht dazu verpflichtet die Kosten einer Brustoperation zu übernehmen. Brustoperationen wegen zu großen oder asymetrischen Brüsten, die die Körperhaltung beeinflussen werden von einigen Krankenkassen übernommen. Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten einer Brustoperation nicht übernimmt, müssten Sie sich eine private Krankenzusatzversicherung dafür abschliessen.

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