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Das Bruttojahreseinkommen ist das Arbeitsentgelt ohne steuerliche Abzüge und Sozialabgaben. Zur Ermittlung der Versicherungspflicht werden alle regelmäßigen Einkünfte aus der Angeselltentätigkeit oder der gewerblichen Tätigkeit herangezogen. Für das Jahr 2007 liegt die Pflichtversicherungsgrenze bei einem Bruttojahreseinkommen von 47 250 Euro. Alle Personen, die diese Grenze überschreiten haben die Wahl zwischen einer staatlichen oder einer privaten Absicherung. Arbeitnehmer, die mit ihrem Verdienst unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen, sind sozialversicherungspflichtig und müssen somit Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen.
Bei den staatlichen Krankenkassen werden die Beiträge nach der Höhe des Einkommens der Mitglieder erhoben. Trotzdem und trotz ähnlichen Leistungen, sind die Preise gesetzlicher Versicherer sehr verschieden, so dass es sich lohnt, sie im Internet einem kostenfreien Preisvergleich zu unterziehen. Da der Leistungsumfang staatlicher Krankenversicherungsträger durch Reformen sehr stark eingeschränkt wurde, ist es besser, sich privat zu versichern. Auch versicherungspflichtige Personen können die gesetzliche Versicherung durch freiwillige Zusatzversicherungen ergänzen. Bei privaten Versicherungsanbietern unterscheiden sich sowohl die Preise als auch die Leistungen. Bei einem kostenlosen, unabhängigen Onlinevergleich der privaten Krankenversicherungen (PKV) mehrerer Versicherungsgesellschaften können Sie den effizientesten Schutz zu flexiblen Bedingungen finden und sehr viel Geld einsparen!"
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