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Unter einer Grundschuld wird allgemein hin das dingliche Recht verstanden, aus einem Grundstück eine Geldzahlung vordern zu dürfen. Folglich spielt sie in Bezug auf die Finanzierung eines Eigenheims eine große Rolle, bei der in der Regel ein Kreditinstitut eine Geldsumme bereitstellt, die der Kreditnehmer für den Bau des Eigenheims verwendet. Von diesem Recht macht der Gläubiger schließlich dann Gebrauch, wenn der Schuldner nicht mehr zu der Rückzahlung des Kredits fähig ist. Doch zunächst ist der Schuldner der Besitzer der Grundschuld, die in der Regel in das Grundbuch eingetragen wird.
Allerdings gibt es noch die Briefgrundschuld, die sich von der Buchgrundschuld dadurch unterscheidet, dass zusätzlich ein Formular unterzeichnet wird, der lediglich an den Gläubiger übergeben zu werden braucht. Buchgrundschuld ist eine spezielle Form der Grundschuld. Bei der Buchgrundschuld ist die Erteilung des Grundschutzbriefes ausgeschlossen. Die Übertragung der Buchgrundschuld wird durch eine schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs realisiert. Auch die Eintragung der Abtretung in das Grundbuch führt bei einer Buchgrundschuld zur deren Übertragung.
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