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Der Bundesangestelltentarif (BAT) regelte bis Oktober 2005 die Bezahlung der angestellten im öffentlichen Dienst. Der BAT war ein Manteltarifvertrag, den der Bund sowie die Länder und kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaft ÖTV 1961 abgeschlossen hatten. Aber Oktober 2005 wurde dieser Tarif durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVÖD) ersetzt.
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