Bundesknapschaft

Es ist bekannt, dass die Sozialversicherung aus insgesamt fünf Versicherungszweigen besteht, die da die Kranken-, die Pflege-, die Unfall-, die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung wären. In jedem Versicherungszweig muss es Versicherungsträger geben. Diese gibt es, und zwar unterscheiden sie sich in bestimmten Merkmalen und in Bezug auf die Gruppe der Versicherungsnehmer. Nimmt man die Pflege-, die Kranken- und die Rentenversicherung, so diente Arbeitnehmern aus dem Bereich des Bergbaus die Bundesknappschaft als Versicherungsträger. Diese selbst hatte den Status, eine bundesmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein.


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Doch die Geschichte der Bundesknappschaft ging 2005 zu Ende, als die Institution nämlich in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See aufging. Das heißt, dass die neue Institution die Rolle des Versicherungsträgers übernimmt. Mit der neuen Institution kann man sich auf der Homepage www.kbs.de beschäftigen, wo man sämtliche Informationen findet, die in Bezug auf ein Versicherungsverhältnis wichtig sein können.

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