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In den Jahren von 1998 bis 2002 gab es in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, welches kein anderer innehatte als Walter Riester selbst. In diesem Zeitraum kam es auch, dass das Nettorentenniveau von 70 % auf 67 % fiel und Walter Riester ein Modell der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge entwickelte. Der Urheber dieses Modells diente daraufhin als Namensgeber, weshalb es auch unter der umgangssprachlichen Bezeichnung Riesterrente bekannt ist. Das Modell enthält neben Zulagen, die gemeinsam mit den Beiträgen des Versicherungsnehmers in einen Fonds fließen, auch noch die Möglichkeit steuerlicher Besserbehandlung.
Positiv zu bewerten ist auch die Pfändungssicherheit, unter der das Konto steht. Wenn es also zur Verschuldung des Versicherungsnehmers kommt, dann kann der Gläubiger nicht auf das Riester-Sparkonto zugreifen. Dafür liegen die Nachteile darin, dass die Rentenzahlungen, die mit 60. Lebensjahr einsetzen, voll steuerpflichtig sind. Und auch der Umstand, dass die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden müssen, wenn der Sparer vor Beginn der Rente stirbt, sprechen eher gegen die Riesterrente.
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