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Die Ermittlung der Belastungsgrenze passiert bei gesetzlich Versicherten die eine chronische Krankheit haben und deshalb dauerhaft in Behandlung sind anders. Die Zuzahlung, die durch eine chronische Krankheit erbracht werden müssen belaufen sich maximal auf ein Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Wer für mindestens ein Jahr wegen der selben Krankheit wenigstens einmal im Monat zum Arzt gehen muss gilt als chronisch krank. Als chronische Krankheit gilt z.
B.: Diabetes Mellitus, koronare Herzkrankheit und Asthma.
Da die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen durch... mehr
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Die Viktoria Krankenversicherung ist ein Teil... mehr
Die Ford Betriebskrankenkasse hat einen allgemeinen... mehr
Durch mehrere Reformen wurde das Leistungsspektrum... mehr