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Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallzusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Beitragsrückgewähr.