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Das Renteneintrittsalter bezeichnet das Alter, ab dem die Beanspruchung der Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung möglich ist. Das Alter von 65 Jahren ist somit in Deutschland das Regelrenteneintrittsalter. Nur wenige Arbeitnehmer sind jedoch bis 65 beruflich aktiv, weil sie vorher Altersteilzeit oder eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt somit wesentlich unter 65.