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Bei dem Schadenfreiheitsrabatt bei der Kfz Versicherung handelt es sich um Rabatte, die Versicherer auf die Grundprämie gewähren. Sie werden nach der Anzahl der schadensfreien Jahre berechnet. Bei der Kfz Haftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung werden die Schadensfreiheitsrabatte getrennt berechnet und bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Rabatte. Die Schadensfreiheitsrabatte sind auch übertragbar beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Im Schadensfall kann es auch zu einer Rückstufung kommen. Dann werden zu Beginn des neuen Versicherungsjahres schadensfreie Jahre wieder abgezogen. Im Internet finden Sie Tabellen, mit deren Hilfe Sie ihren Beitrag zu Ihrer Kfz Versicherung berechnen können. Da Kfz Versicherungen von zahlreichen Versicherungsunternehmen zu jeweils unterschiedlichem Preis-/Leistungsniveau angeboten werden, empfiehlt es sich, diese einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich zu unterziehen.