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Wenn der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines an den Arbeitnehmer vertraglich aufgenommenen Darlehens verzichtet, wird dieses Darlehen als Arbeitslohnzahlung aufgefasst, und muss mit einer Einkommenssteuer versehen werden. Die Einkommenssteuer kann beim vertraglich geregelten Arbeitgeberdarlehen in Frage kommen, wenn keine Verzinsung erfolgt. Mit der Einführung von Studiengebühren wurde ein neues Bildungsdarlehen mit vertraglicher Rückzahlung über die Einkommenssteuer eingeführt. Wird ein Darlehen vertraglich im Ausland zum Beispiel Niederlande aufgenommen, dann muss dort die Einkommenssteuer bezahlt werden. Über das Arbeitgeberdarlehen kann sich jeder im Internet informieren, wo es dafür genügend Seiten gibt, die sich mit dem Finanzwesen beschäftigen.
Auf solchen Seiten erfährt man auch, worauf bei solchen Geschäften zu achten ist. Vor- und Nachteile gibt es schließlich überall, sodass sich eine gute Vorbereitung durchaus lohnen kann. Am Ende wird man Geld sparen, das auch anderweitig investiert werden kann.
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