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Wird dem Darlehennehmer die Aufnahme eines Darlehens verweigert, erhält er vom Kreditinstitut eine negative Auskunft. Kann der Darlehennehmer ein aufgenommenes Darlehen nicht rechtzeitig wieder zurückzahlen, erhält er von der Kreditanstalt eine negative Auskunft in Form einer Mahnung. Erteilt die Hausbank des Darlehennehmers der Bank, von der er ein Darlehen bekommen möchte, eine negative Auskunft über seine finanzielle Situation, wird dem Darlehennehmer die Aufnahme eines Darlehens in der Regel verweigert. Die Aufnahme eines Darlehens stellt finanziell gesehen immer eine negative Belastung für den Darlehensnehmer dar.
Damit das Kreditgeschäft aber nicht negativ ausfällt, sollte jeder, der plant, in Zukunft ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, keine Schulden machen bzw. in finanzieller Hinsicht nicht negativ auffallen. Sollte es dann aber zu einer Zusammenarbeit mit einem Kreditinstitut kommen, dann ist es von Vorteil, ein solches Geschäft ebenfalls mit Erfolg zum Ende zu bringen. Denn Schulden stellen immer eine große Last dar, welche nicht immer tragbar ist.
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