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Bei Darlehen, besonders bei solchen, die an riesige Summen geknüpft sind, kann die Rückzahlung zum Teil sehr schwer durchgeführt werden, sodass manche in ernste Schwierigkeiten geraten. Wenn es dann sogar dazu kommt, dass der Kreditnehmer, der ein Baudarlehen zurückzahlen muss, die Rückzahlung aufgrund von Engpässen einstellt, dann kann der Gläubiger dessen Grundstück versteigern und den Verlust, den er erleiden musste, kompensieren. Für das Eintreiben der Entschädigung hat der Gläubiger einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung, sodass, wenn er diesen überschreitet, die ganze Angelegenheit verjährt wird.
Durch die Reform, was die Verjährung angeht, wurde die so genannte Verjährungsfrist für ein Darlehen von 30 Jahren auf 3 Jahre reduziert. Die Verjährung für ein Darlehen kann auf verschiedene Weise verhindert werden. Gläubiger und Schuldner können zum Beispiel vereinbaren, dass der Schuldner auf die Einrede der Verjährung für ein Darlehen verzichtet. Die Verjährungsfrist für ein Darlehen beginnt dann neu zu laufen, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt. Beide Dinge sollten allerdings aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
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