Darlehen Vertrag

Ein Darlehensvertrag regelt die Konditionen eines Darlehens. Bei negativem Prozessergebnis gilt der Darlehensvertrag als gekündigt. Ein Darlehensvertrag wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer geschlossen. In einem Darlehensvertrag werden Vereinbarungen wie zum Beispiel Darlehenssumme, Zinsen etc. vereinbart. Nach Rückzahlung des Darlehens läuft der Darlehensvertrag aus. Ein Darlehensvertrag regelt alle Modalitäten, unter denen das Kreditgeschäft läuft. In ihm sind sowohl Rechte als auch Pflichten beider Teilnehmer fixiert, sodass er vor Gericht als Beweisgrundlage herangezogen wird, falls es zu Streitigkeiten zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer kommt.


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Einen Darlehensvertrag schließen Privatpersonen normalerweise nicht ab, wenn es sich um ein Privatdarlehen handelt. Denn zu den Kreditgebern zählen vor allem Verwandte, Freunde und Bekannte, die in der Regel Vertrauen zu ihren Kreditnehmern haben. Doch in manchen Fällen kann das ein Fehler sein, sodass auch bei einem Privatdarlehen ein Vertrag abgeschlossen werden sollte. Zwar hat er nicht die Beweiskraft wie einer zwischen einem Kreditinstitut und einer Privatperson, doch ist das immer noch besser als nichts.

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