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In der Darlehenskasse des Studentenwerkes hat man als Student die Möglichkeit, im Falle eines finanziellen Notstandes ein Darlehen zu beantragen. Über eine Vergabe eines Studentendarlehens aus der Darlehenskasse des Studentenwerkes an den Studenten muss mitunter der Studentenrat mit absoluter Mehrheit zustimmen. Die Vergabe eines Darlehens aus der Darlehenskasse des Studentenwerkes ist zinslos. Die Gesamthöhe eines von der Darlehenskasse des Studentenwerkes vergebenen Darlehens ist begrenzt und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Informieren kann man sich darüber auf der Homepage der Universität, wobei es eine Rubrik gibt, die BAFöG-Amt genannt wird.
An dieses Amt hat sich auch jeder zu wenden, wenn er eine staatliche Unterstützung während des Studiums beantragen möchte. Aufgepasst werden sollte darauf, dass nicht jeder Student berechtigt ist, eine Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Geprüft wird nämlich das monatliche Einkommen der Eltern, sodass die staatliche Unterstützung verwehrt wird, wenn diese zu viel verdienen.
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