Darlehensvertrag Angehörige

Wenn man eine größere Investition tätigen möchte, dann muss man in den meisten Fällen einen Kredit aufnehmen. Den kann man sich vor allem auf zwei Wegen beschaffen. Eine Form stellt nämlich das Darlehen bei einem Kreditinstitut dar, das andere das Privatdarlehen. Handeln Kreditinstitute auf der Grundlage eines Gewerbes, wird der Privatkredit vor allem von Privatpersonen vergeben, die nicht gewerblich handeln. Meistens sind diejenigen, die einen Privatkredit vergeben, Freunde, Bekannte oder Angehörige. Handelt es sich tatsächlich um Angehörige, dann sind die Bedingungen und Konditionen, zu denen das Darlehen gewährt wird, relativ günstig.


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Allerdings schafft ein Privatdarlehen, das von Angehörigen vergeben wird, Anreize, sich bei der Rückzahlung mehr Zeit zu lassen als vereinbart wurde. Absichern kann man sich dennoch durch die Unterzeichnung eines Darlehensvertrags, der eine Sicherheit vor Betrug darstellen soll. Allerdings muss man als Kreditgeber darauf achten, dass die Formulierungen, die der Darlehensvertrag enthält, juristisch korrekt sind. Sind sie es nicht, entfalten sie auch nicht die Beweiskraft, die bei Streitigkeiten vor Gericht nötig ist.

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