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Ein Darlehnvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung über ein Kreditgeschäft, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geschlossen wird. Der Darlehnvertrag enthält Regelungen über die Laufzeit des Darlehns, die Zinszahlungen sowie eventuelle Ratenzahlungen und weitere Konditionen des Darlehns. Mit den Unterschriften der Beteiligten erhält der Darlehnvertrag seine Gültigkeit. Gebraucht wird der Darlehensvertrag vor allem dann, wenn es zu Streitigkeiten kommt, die vor Gericht ausgetragen werden. Einen Darlehensvertrag kann man auch dann abschließen, wenn man einen Privatkredit aufnimmt. Das ist zwar keine Pflicht, wie es im Fall eines gewöhnlichen Darlehensgeschäfts ist, doch erweist sich das als nützlich.
Bei Privatdarlehen muss nämlich darauf geachtet werden, dass es in dieser Branche sehr viele Betrüger gibt. Machen manche Menschen den Eindruck, Freunde zu sein, so erweisen sie sich oft als unzuverlässig und als hinterlistig. Wenn dann solchen Leuten Geld geliehen wird, dann kann das ganz schnell in die Hose gehen.
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