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Die Debeka Krankenversicherung bietet ihre Leistungen in der privaten Krankenvollversicherung und in der Krankenzusatzversicherung an. Selbstständige und Arbeiter, die ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.
800 Euro) erhalten, können Leistungen aus der privaten Krankenvollversicherung der Debeka Krankenversicherung beziehen. Für gesetzlich Pflichtversicherte gibt es die Option sich Leistungen der Debeka Krankenversicherung über eine Krankenzusatzversicherung als Ergänzung ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu beschaffen.
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