Definition Hypothek

Viele haben schon sicher oft das Wort Hypothek gehört, und das meistens in Verbindung mit dem Wort Darlehen. Doch kaum einer weiß, was sich tatsächlich dahinter verbirgt. Eine Hypothek wird in der juristisch korrekten Sprache als dingliches Recht definiert. Dieses Recht beruht darauf, aus einem Grundstück eine Geldzahlung fordern zu dürfen. Es steht dem Gläubiger dann zu, wenn der Schuldner nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Und das kann er nicht, wenn die finanzielle Belastung zu groß ist, was in den meisten Fällen daran liegt, dass die Zinsen eine hohe Summe ergeben.



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Denn die hat der Kreditnehmer dem Bankinstitut dafür zu zahlen, dass dieses ihm die gewünschte Summe für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt. Die Hypothek nimmt der Kreditnehmer dann auf, um dem Kreditgeber eine Sicherheit zu geben. Und ohne die vergeben die Banken nur sehr ungerne ein Darlehen. Im Vergleich mit der Grundschuld, die ebenfalls ein dingliches Recht darstellt, unterscheidet sich die Hypothek dadurch, dass sie ein von der Forderung abhängiges Recht, jenes hingegen ein von der Forderung unabhängiges Recht darstellt.

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