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Es gibt viele Möglichkeiten, Investitionen wie den Eigenheimbau zu finanzieren. Meistens nimmt man dann einen Kredit auf, der von Banken gegen ein Entgelt gewährt wird. Doch Banken sind auf Sicherheit bedacht, weshalb man als Kreditnehmer die Form der Grundschuld wählen kann, um dem Kreditgeber eine Garantie zu geben, dass dieser auf jeden Fall an sein Geld kommt. Denn die Grundschuld stellt ein dingliches Recht dar, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dieses Recht erhält der Gläubiger dann, wenn der Schuldner nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Die Grundschuld hat jedoch zwei Formen, die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld. Bei der Buchgrundschuld wird die Grundschuld lediglich in das Grundbuch eingetragen, bei der Briefgrundschuld wird zusätzlich ein Formular ausgestellt. Dieses Formular ist auch der Grundschuldbrief, der beim Notar unterzeichnet wird, wobei der Kreditnehmer dabei sein muss. Kommt es dann tatsächlich dazu, dass die Rückzahlung fehlschlägt, dann braucht der Grundschuldbrief nur an den Gläubiger übergeben zu werden, um ihn zum Eigentümer der Grundschuld zu machen.
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