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Versicherte Person ist der Arbeitnehmer; der Arbeitgeber zahlt die Prämien. Die Prämien gelten grundsätzlich als Arbeitslohn; sie sind als solcher lohnsteuerpflichtig und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen sozialversicherungspflichtig. Bis zu einem jährlichen Höchstbeitrag von 1.752 EUR werden die Beiträge allerdings nur mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 20 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 22,5 Prozent) versteuert (§ 40b EStG). Die Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich viando.de/content/direktversicherung.php">Direktversicherung ist daher besonders für Arbeitnehmer mit hoher Abgabenbelastung eine attraktive Form der Altersvorsorge und wird häufig auch in der Form der Gehaltsumwandlung genutzt. Geht ihr Chef oder ein Mitarbeiter... mehr Eine private Altersvorsorge ist angesichts des... mehr Der Antrag auf mehr Der Erlass "Altersteilzeit für Lehrkräfte im... mehr Wenn Sie eine mehr
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