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Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung. Diese wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Der Beitrag wird demzufolge von der Firma übernommen, aber dem Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung angelastet. Die Versicherungspolice gehört dem Betrieb, die versicherte Person ist allerdings der Arbeitnehmer, welcher einen direkten Anspruch auf alle Leistungen hat.
Das Recht geht bei seinem Tod auf dessen Hinterbliebene über. Die Arbeitnehmer können nicht bestimmen, bei welchem Versicherer die Police abgeschlossen wird.
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