Drohende Zahlungsunfähigkeit

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Versicherung nicht gekündigt werden, da alle eingezahlten Beiträge, sowie der Versichertenschutz dabei verloren gehen. Stattdessen kann eine Zahlungsrückstellung mit der Versicherung vereinbart werden. Günstigstenfalls kann anschließend eine Wiederaufnahme des Versichertenverhältnisses ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Ist eine Besserung der finanziellen Lage nicht in Aussicht, so ist es vorteilhafter, die Versicherung an Zwischenhändler - die schnell und unkompliziert über das Internet ausfindig gemacht werden können - zu verkaufen.


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