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In der Vergangenheit war es üblich, dass gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, ihre Beitragssätze selber festlegten. Auf dieser Basis entstanden Unterschieden, die dazu dienen konnten, Kunden an sich zu ziehen. Krankenkassen mit niedrigen Beitragssätzen waren logischerweise beliebter als welche mit einem höheren Beitragssatz. Der Statistik halber wurden hin und wieder von ganz bestimmten Institutionen die Durchschnittbeitragssätze ermittelt, um sie dann an die Versicherten weiterzugeben. An dem Durchschnittsbeitragssatz, der sich phasenweise änderte, konnten sich alle Versicherten orientieren, um zu wissen, ob der Beitragssatz einer ganz bestimmten Krankenkasse zu hoch war oder nicht.
Seit dem Jahr 2009 kann der Durchschnittsbeitragssatz nicht mehr errechnet werden, weil die Krankenkassen nicht mehr die Beitragssätze selbständig festlegen. Diese Rolle kommt nun dem Gesetzgeber zu, welcher den Beitragssatz einheitlich vorgibt. Zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 15,5 %, doch das kann sich in der nächsten Zeit ändern.
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