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Die eidesstattliche Versicherung ist einmal Bestandteil der Zivilprozessordnung und zum zweiten ist sie Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im ersten Fall geht es um Personen, die hohe Schulden haben. Der Vollstreckungsschuldner wird gezwungen, seine Vermögensverhältnisse vor einem Gerichtsvollzieher offen zu legen. Falls dieser keine, für eine Pfändung geeigneten Sachwerte dabei findet, muss der Schuldner eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der er bestätigt, dass seine Angaben bezüglich seines Eigentum der Wahrheit entsprechen. Falls er nicht unterschreiben möchte, steht ihm nur noch eine Haftstrafe zur Alternative.
Mit der Unterschrift wird der Schuldner in der SCHUFA registriert, was eine Einschränkung in vielen Lebensbereichen zur Folge hat. So kann er bei einigen Kreditinstituten kein Konto eröffnen, bei anderen wiederum nur mit sehr hohen Kontoführungsgebühren, viele vertraglich geregelte Dienstleistungen kann er nicht mehr in Anspruch nehmen, keine Kredite aufnehmen, u. s. w. bis die Schulden, zu denen immer mehr Zinsen hinzukommen, beglichen sind. Im zweiten Fall kann eine Person durch eine eidesstattliche Erklärung zur Rechenschaftspflicht gezogen werden. Das heißt, sie wird gesetzlich aufgefordert, vorenthaltene Informationen preiszugeben. Vergleichen Sie die Versicherungen kostenfrei und unabhängig im Internet, um den besten Versichertenschutz zu günstigen Preisen zu finden!
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