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Unter einem Eigenheimzulage-Darlehen wird ein Darlehen verstanden, welches staatlich Subventioniert ist. Durch ein Eigenheimzulage-Darlehen wird vom Staat selbstgenutztes Wohnungseigentum gefördert. Ein Eigenheimzulage-Darlehen wird nicht vergeben, wenn es sich bei dem Wohnraum um eine Ferien- und Wochenendwohnung handelt, oder wenn die Wohnung im Ausland ist. Mit Beginn der Wohnraumnutzung beginnt auch der Anspruch auf ein Eigenheimzulagedarlehen. Wie hoch die Förderung ausfällt, das kann auf bestimmten Seiten in Erfahrung gebracht werden, die sich mit dem Eigenheimzulagedarlehen beschäftigen. Dennoch ist das Darlehen zurückzuzahlen, auch wenn der Kreditnehmer gefördert wird.
Der Vorteil besteht lediglich darin, dass die monatliche Tilgungslast kleiner ausfällt. Das ist aber schon Grund genug, ein solches Darlehen in Anspruch zu nehmen, weil die Rückzahlung einen ganz schön in Bedrängnis bringen kann, wie jeder weiß, der schon mal ein Darlehen aufgenommen hat. Und Schulden hat keiner gern, insbesondere dann nicht, wenn sie zerstörerisch wirken.
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