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Bei dem Bau eines Eigenheims nimmt man in der Regel einen Kredit auf, der an eine dem Kreditgeber dienende Sicherheit gebunden ist. Eine solche Sicherheit stellt die Grundschuld dar, die der Kreditnehmer in das Grundbuch eintragen lässt. Es handelt sich dabei um ein, wie es in der juristisch korrekten Sprache definiert wird, dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dieses Recht steht dem Gläubiger dann zu, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, den aufgenommenen Kredit zurückzuzahlen.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, dann übergibt der Schuldner als bisheriger Eigentümer der Grundschuld sie an den Gläubiger. Die Übergabe der Grundschuld wird schließlich durch einen Vermerk im Grundbuch perfekt. Es gibt allerdings noch eine andere Form der Grundschuld, bei der zusätzlich zum Grundbucheintrag ein Formular ausgefüllt wird, das sich Grundschuldbrief nennt. Im Falle einer fehlgeschlagenen Rückzahlung braucht schließlich nur der Grundschuldbrief an den Gläubiger übergeben zu werden, um ihn zum Eigentümer zu machen.
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