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Die Einkommensbemessungsgrenze spielt innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung eine große Rolle, wobei die richtige Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze heißt. Sie liegt zur Zeit bei 48.600 Euro, kann aber jeder Zeit höher werden. Wer als Arbeitsnehmer im Jahr mehr brutto verdient als diese Summe, der ist nach Gesetz dazu berechtigt, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diesen Wunsch haben viele Pflichtversicherte, weil die private Krankenversicherung einfach viel bessere Leistungen und Privilegien garantiert. Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Einkommensbemessungsgrenze ist aber auch dann relevant, wenn es um den Rückwechsel geht.
Diejenigen, die den Wechsel vorgenommen haben, können den Wunsch entwickeln, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu wollen. Doch das geht nicht ohne Weiteres, weil wieder nachgewiesen werden muss, dass das eigene Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist. Das ist aber sehr schwer, weil keiner eine Lohnsenkung anstrebt. Deswegen muss der Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegt werden.
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