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Bei einem Einkommensverlust durch Arbeitslosigkeit sind auch Privatversicherte wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist natürlich nur dann der Fall, wenn der Einkommensverlust so hoch ist, dass die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird.
Bei einem Einkommensverlust auf absehbare Zeit ist es möglich mit der privaten Krankenversicherung, das zeitweilige Aussetzen des Versicherungsschutzes zu vereinbaren. Hebt sich der Einkommensverlust innerhalb von drei Jahren wieder auf tritt der Versicherungsschutz der Krankenversicherung wieder in Kraft.
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