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Die Einmalvalutierungserklärung spielt bei Finanzgeschäften eine Rolle, bei denen einen Grundschuld aufgenommen wird. Typisch für Finanzgeschäfte ist nämlich, dass einen Gläubiger und einen Schuldner gibt. Kommt es zum Beispiel zu einem Kreditgeschäft, geht es meistens um riesige Summen, sodass der Gläubiger auf Sicherheit bedacht ist. Aus diesem Grund nimmt der Schuldner die Grundschuld auf, die schließlich im Grundschuldbuch fixiert wird. Die juristisch korrekte Definition der Grundschuld charakterisiert sie als dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern.
Wenn also der Schuldner nicht mehr fähig ist, seine Schulden abzubezahlen, dann erhält der Gläubiger die Grundschuld und damit das Recht, aus dessen Grundstück eine Geldzahlung zu fordern, um die Verluste zu kompensieren. Doch dafür ist die Vorlage einer Einmalvalutierungserklärung notwendig, aus der alle Formalitäten hervorgehen, die den Erwerb der Grundschuld rechtlich bestätigen. Erst nach diesem Schritt findet eine Änderung im Grundbuch statt, bei der der Gläubiger zum Eigentümer der Grundschuld wird.
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