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Die Einstufung in die Tarife der privaten Krankenversicherung erfolgt auf Grundlage des Einstiegsalters, des Gesundheitszustands und der vereinbarten Leistungen. Je nachdem wieviele Leistungen mit der Krankenversicherung vereinbart werden, desto höher erfolgt die Einstufung bei den Beiträgen. Da die private Krankenversicherung, aufgrund der höheren Leistungsbeanspruchung im Alter, Altersrückstellungen aufbaut, die den Beiträgen der Mitglieder entnommen werden, beeinflusst das Einstiegsalter die Einstufung in die Tarife.
Der Gesundheitszustand beeinflusst die Einstufung ebenfalls, da die Krankenversicherung die zu erwartende höhere Leistungsbeanspruchung bei speziellen Erkrankungen mit einberechnet.
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