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Unter dem Kürzel EKH verbirgt sich die Bedeutung Eigenkapitalhilfe, wie in der Regel Darlehen für Existenzgründer benannt werden. Der Existenzgründer ist jemand, der ein eigenes Gewerbe anmeldet und sich selbstständig macht. Weil gerade am Anfang hohe Kosten für beispielsweise Personal, Werbung oder Produktionsmittel anfallen, muss man oft zur Fremdfinanzierung greifen. Deshalb werden Existenzgründerdarlehen von Bankinstituten vergeben, die vom Status her eine Anstalt des öffentlichen Rechts sind. Das Ziel besteht darin, den Mittelstand im eigenen Bundesland zu unterstützen.
Allerdings muss erwähnt werden, dass die Summe des Existenzgründerdarlehens nicht so hoch ausfällt wie bei einem Baudarlehen. Ansonsten läuft das Geschäft aber genauso ab. Der Kreditnehmer hat dafür, dass ihm die Bank die gewünschte Geldsumme für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt ein Entgelt zu zahlen. Dieses heißt in der Finanzbranche auch Zinsen und geht daraus hervor, dass auf die Kreditsumme ein in Prozent ausgedrückter Zinssatz berechnet wird. Dieser gilt auch als Angebot, das das jeweilige Kreditinstitut unterbreitet.
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