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Neben den allgemeinen versicherten Schäden, die in den Wohngebäude Versicherungsbedingungen festgelegt sind, können weitere Elementarschaden mitversichert werden. Die Grundlage solcher Versicherungsverträge bilden die besonderen Versicherungsbedingungen für weitere Elementarschaden. Laut diesen besonderen Versicherungsbedingungen ist ein Elementarschaden einer der aus Erdbeben, Erdabsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Lawinen oder Schneedruck entsteht.
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