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Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Eltern Neugeborener. Am 01.01.2007 ist es an Stelle des Erziehungsgeldes getreten. 12 bis 14 Monate, nachdem das Kind zur Welt gekommen ist, erhalten die Eltern Auszahlungen, die 67 % ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt betragen. Arbeitslosen steht jedoch nur ein Mindestelterngeld zu. Gesetzliche Krankenkassen sparen immer mehr an Leistung, insbesondere was die Versorgung während des Säuglingsalters anbelangt. Das ist ein Argument für angehende Eltern sich und ihr zukünftiges Kind privat abzusichern.
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