Das Recht oder die Judikative ist ein konstitutiver Bestandteil der Organisation des deutschen Staates. Es setzt sich aus dem Zivilrecht, dem öffentlichem Recht und dem Strafrecht zusammen, welche jeweils eine Reihe von Normen enthalten, die wiederum unter verschiedene Rechtsgebiete, wie unter anderem Vertragsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Asylrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht,... subsumiert werden.