Die Anwaltshaftung bezeichnet die Haftung von Rechtsanwälten für ihre Handlungen und Unterlassungen. Anwälte und Mandanten schließen einen Vertrag ab, der die Dienstleistungen des jeweiligen Anwaltes enthält. Werden diese nicht oder unzureichend erbracht, sind die Mandanten zu Schadensersatzansprüchen berechtigt. Rechtsanwälte sind darüber hinaus zur Einhaltung der berufsspezifischen Regelungen, die ihre Rechtsanwaltskammer erlassen hat, verpflichtet.