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Eine Ersatzkasse stellte nach der Differenzierung der Berufszweige einen Ersatz für die drei einzigen zuvor bestehenden Krankenkassen AOK, Bundesknappschaft und IKK dar. Eine Ersatzkasse war dem jeweiligen Beruf zugeordnet. So war jemand mit einem technischen Beruf in der Techniker Eratzkasse. In eine Ersatzkasse durften damals nur Angestellte eintreten. Seit der Aufhebung der Differenzierung der Berufszweige und des Arbeiter- und Angestelltenstatus 1996 darf sich jeder durch eine Ersatzkrankenkasse versichern lassen.
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