Ersatzkrankenkassen

Nach der Trennung der Krankenkassen in Arbeiter- und Angestelltenkrankenkassen und der weiteren Differenzierung nach Berufszweigen, stellten die Ersatzkassen Techniker, DAK, Barmer usw. einen Ersatz für die einzigen drei zuvor existierenden Pflichtversicherungen AOK, IKK und Bundesknappschaft dar. Die Ersatzkassen waren zuerst nur Angestellten zugänglich. Erst nach der Aufhebung der Trennung von Arbeiter- und Angestelltenkrankenkassen im Jahre 1996 waren die Ersatzkrankenkassen, wie jede GKV, jedem zugänglich.


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