Erstattung Krankenkasse

Seit dem 01.01.2004 können gesetzlich Versicherte anstatt Sachleistungen ihrer Krankenkasse auch die Kostenerstattung wählen. Dadurch sichern sie sich die Vorteile einer Behandlung von Privatpatienten aber es entstehen auch Mehrkosten, die selbst getragen werden müssen. Nach der medizinischen Behandlung werden die Kosten selbst übernommen und anschließend wird ein Teil davon von der jeweiligen Krankenkasse erstattet. An diesen Tarif besteht eine Bindungsfrist von mindestens einem Jahr. Vergleichen Sie die Krankenversicherungen verschiedener Versicherer, jetzt, kostenfrei, schnell und unabhängig online, um sich die besten, günstigsten und vorteilhaftesten Angebote zu sichern!


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