Erwerbsminderungsrente

Seit der Rentenreform vom 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufs-und Erwerbsunfähigkeitsrente mehr, stattdessen wird die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Bei der Erwerbsminderungsrente ist nur auf den Gesundheitszustand abzustellen, das bedeutet die Möglichkeit der Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten ab dem 01.


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01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

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