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Die Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den bedauerlichen Fall, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen längerfristig keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann, durch welche sie ihren Lebensunterhalt sichern könnte. Bei Angestellten hat dies unweigerlich das Ende des Angestelltenverhältnisses und enorme finanzielle Einbußen zur Folge. Von staatlicher Seite erhalten Betroffene nur eine unzureichende Erwerbsminderungsrente, insofern sie vor dem 02.01.1961 geboren sind. Alle später geborenen gehen vollkommen leer aus und müssen die Vorsorge selbst übernehmen. Dabei ist es sehr von Vorteil, wenn man sich auf eine umfassende Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlassen kann.
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