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Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die gesundheitlich bedingte Unfähigkeit, einer beruflichen Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachzugehen. Ein Angestellter erhält in solch einem Fall nur geringfügige Leistungen aus seiner Sozialversicherung. Da es sich bei der Erwerbsunfähigkeit um eine längerfristige bis dauerhafte Verhinderung an der Ausübung einer Tätigkeit handelt und diese Leistungen nur vorübergehend bei Arbeitsunfähigkeit gewährt werden, sind die Betroffenen seid der Rentenreform von 2001 vollkommen sich selbst überlassen. Nur noch vor dem 02.
01.1961 Geborene haben einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die jedoch sehr dürftig ausfällt. Bei einem Angestellten führt die Erwerbsunfähigkeit notwendig zum Verlust des Arbeitsverhältnisses, was erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt. Gegen diese kann man sich durch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern. Vergleichen Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Anbieter, bezüglich ihrer jeweiligen Preis-/Leistungsverhältnisse, jetzt, kostenfrei, schnell und unverbindlich im Internet!
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