Erwerbsunfähigkeit halbe

Von Erwerbsunfähigkeit spricht man, sobald es einer Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, irgend einer Tätigkeit nachzugehen, die ihren Lebensunterhalt sichert. Um in solch einem Fall einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben, müssen mindestens fünf Jahre Pflichtversicherung nachgewiesen werden. Sobald eine Person sechs Stunden täglich arbeiten kann, besteht kein Anspruch. Der volle Rentenanspruch von ca. 700 Euro monatlich kommt nur denjenigen zu, die unter drei Stunden täglich arbeiten können.


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Bei der halben Erwerbsminderung, bei welcher die Betroffenen von drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig sind, erhalten sie die Hälfte der Auszahlungen. Erwerbsunfähigkeit geht immer mit finanziellen Ausfällen einher, die durch die staatliche Absicherung nur in geringfügigem Maße getragen werden. Daher empfiehlt es sich, privat vorzusorgen. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden von zahlreichen konkurrierenden Versicherern zu jeweils unterschiedlichen Preis-/Leistungsverhältnissen angeboten, so dass es sich lohnt, sie kostenfrei im Internet zu vergleichen.

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